Tierhalter, anderweitig nicht genannt

Diese Berufsgattung umfasst marktorientierte Tierproduzentinnen und Tierproduzenten, anderweitig in Untergruppe 612, Tierhalterinnen und Tierhalter, anderweitig nicht genannt. Diese Berufsgattung beinhaltet beispielsweise Berufe, die sich mit der Zucht, Aufzucht und Pflege nicht domestizierter Säugetiere, Federwild und anderer Vögel (kein Geflügel), Schnecken, Schlangen und sonstiger Reptilien sowie mit verschiedenen Insekten und Tieren für Laborzwecke, zum Verkauf oder für die regelmäßige Auslieferung an Großhändlerinnen und Großhändler, Vermarktungsorganisationen, Tiergärten und Zirkusse oder Märkte beschäftigen.

Qualificationen: Angelernte

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Tierhalter, anderweitig nicht genannt verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 2.198 € und 3.941 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Tierhalter, anderweitig nicht genannt reicht von 2.198 € bis 2.689 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 2.522 € und 3.065 € pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Beobachtung von Aktivitäten und Situation des Marktes, Entscheidung über Art und Menge der Produkte, dementsprechende Planung und Koordinierung
  • Aufzucht, Fütterung und Haltung der Tiere
  • Beobachtung und Untersuchung der Tiere, um Erkrankungen, Krankheiten oder Verletzungen festzustellen und ihre körperliche Verfassung wie etwa Gewichtszunahmen festzustellen
  • Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Fortpflanzung der Tiere wie Zucht, künstliche Besamung und Hilfe bei Tiergeburten
  • Anmietung oder Kauf und Instandhaltung und Reinigung von Gebäuden, Maschinen, Geräten und baulichen Strukturen
  • Schlachten und Häuten der Tiere sowie Vorbereitung der Tierprodukte für den Markt
  • Lagerung und einfache Verarbeitung von Produkten
  • Verkaufsförderung und Vermarktung von Produkten, Vorbereitung des Verkaufs, Kaufs und Transports von Beständen, Produkten und Betriebsstoffen sowie Führung und Auswertung von Aufzeichnungen über Tätigkeiten und Transaktionen
  • Schulung und Beaufsichtigung von Arbeitskräften in der Tierpflege; Unterhaltsaufgaben sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Einstellung und Kündigung von Arbeitskräften und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern
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