Leistungen der Arbeitslosenversicherung

This page was last updated on: 2023-12-02

Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wenn er in den letzten 3 Jahren vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung über mindestens 12 Monate hinweg hatte, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, d.h. arbeitsfähig und bereit ist, jede angemessene, ihm angebotene Beschäftigung anzunehmen, und sich aktiv um eine Beschäftigung bemüht. Die Leistungen werden für eine Dauer von 6 bis 24 Monaten, abhängig vom Alter des Arbeitnehmers und davon, wie lange er vor der Arbeitslosigkeit beschäftigt war. Die Höhe der Leistungen hängt außerdem vom vorherigen Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder ab. Es existieren zahlreiche spezielle Verordnungen und Gesetze, die die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit beeinflussen. In der Regel beträgt die Leistung 67 % des letzten Nettoeinkommens des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer eines oder mehr unterhaltsberechtigte Kinder hat, und 60 % in allen anderen Fällen. (§§ 136ff. SGB III)

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