Sexuelle Belästigung

This page was last updated on: 2023-12-02

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung gilt als eine Form von Diskriminierung, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Die §§ 1, 3 IV, 7 und 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schützen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die betroffene Person kann Klage gegen den Arbeitgeber wegen Schäden oder nicht-finanzieller Verluste einreichen. Strafrechtliche Schritte können nach § 240 (Nötigung), § 177 (sexuelle Nötigung), § 223 (Körperverletzung), § 225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen) und § 229 (Fahrlässige Körperverletzung) StGB eingeleitet werden. (§§ 1, 3 IV, 7, 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) 

Loading...