Familiäre Verpflichtungen

This page was last updated on: 2023-12-02

Vaterschaftsurlaub

In der deutschen Gesetzgebung ist kein bezahlter Elternschaftsurlaub vorgesehen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Väter nach der Geburt eines Kindes zu gewähren. Allerdings existiert in Deutschland der Mutterschaftsurlaub. Mutterschaftsgeld wird von der gesetzlichen Rentenversicherung während der Zeit des Mutterschutzes vor und nach der Geburt eines Kindes (normalerweise 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, im Fall einer Früh- oder Mehrlingsgeburt 12 nach der Entbindung) und für den Tag der Entbindung bezahlt. Das Mutterschaftsgeld darf 13 Euro pro Tag nicht übersteigen. Der Arbeitgeber muss die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettoentgelt bezahlen.

Im Dezember 2022 stimmte der Deutsche Bundestag für die Umsetzung des Gesetzentwurfs zur EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Vorschlag, einen 28-tägigen Vaterschaftsurlaub einzuführen, wurde damals abgelehnt. Das neue Gesetz, das im Jahr 2024 in Kraft treten soll, sieht vor, dass der Partner der Mutter unmittelbar nach der Geburt des Kindes 10 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub erhält.

Quelle: §13, 14 Mutterschutzgesetz

Elternzeit

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit für ihr leibliches oder adoptiertes Kind. Laut § 15 Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetz (BEEG) können Eltern eines neugeborenen Kindes bis zu drei Jahren Elternzeit in Anspruch nehmen, um ihr Kind zu betreuen. Diese Zeit kann von der Mutter oder vom Vater gleichzeitig oder allein in Anspruch genommen werden. Arbeitnehmer, die diese Zeit im Sinne dieses Gesetzes in Anspruch nehmen, dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche (d.h. Teilzeit) während dieses Zeitraums arbeiten, entweder bei ihrem aktuellen oder einem anderen Arbeitgeber. Das Recht auf Elternzeit besteht für jedes Kind, bis dieses 3 Jahre alt wird. Der Mutterschutzzeitraum wird auf die Höchstdauer der Elternzeit angerechnet. Ein Teil der Elternzeit – bis zu 12 Monate – kann mit Zustimmung des  Arbeitgebers bis zum 8. Geburtstag des Kindes aufgeschoben werden. Elternzeit kann – auch anteilsmäßig – von jedem Elternteil (oder einer anderen sorgeberechtigten Person) oder von beiden Elternteilen (sorgeberechtigten Personen) gleichzeitig genommen werden.

Zusätzlich ist das "Elterngeld plus'' auch für Eltern von Kindern geboren am oder nach dem 1. Juli 2015 erhältlich. Diese Zulage gibt Arbeitnehmern das Recht Elterngeld für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vom Staat zu empfangen oder, wenn beide Eltern entscheiden Elternurlaub zu nehmen, das Elterngeld zwischen den Eltern für einen Zeitraum von bis zu 28 Monaten aufzuteilen.

Während der Elternzeit, aber prinzipiell nur für 12 Monate, bezahlt der Staat 67 % des Durchschnittseinkommens bis zu einem Höchstbetrag von € 1.800. Dieser Prozentsatz erhöht sich, wenn die Person ein Einkommen von weniger als € 1.000 hat. Das Elterngeld beträgt mindestens € 300.  Nehmen beide Elternteile Elternzeit, zahlt der Staat für eine Dauer von 14 Monaten Elterngeld.

(§§1, 2, 12 II, 15 I-IV, 16 Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetz)

Flexible Arbeitsoption für Eltern / Ausgleich mit dem Arbeitsleben

Bei Krankheit eines Kindes unter 12 Jahren können Eltern bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage) von der Arbeit freigestellt werden und erhalten prinzipiell 70 Prozent ihres regulären Arbeitsentgelts (soweit es der Beitragsberechnung unterliegt) von ihrer Krankenversicherung (§§ 45, 47 SGB V).

Das Familienpflegezeitgesetz erlaubt Arbeitnehmern, für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden zu verringern, wenn sie einen Angehörigen pflegen müssen. Es besteht noch kein gesetzlicher Anspruch auf Familienpflegezeit, sondern es handelt sich um eine optionale Vereinbarung in einem Einzelvertrag oder Tarifvertrag. (§2 Familienpflegezeitgesetz)  

Neben dem Familienpflegezeitgesetz findet das Pflegezeitgesetz Anwendung. Das Pflegezeitgesetz ermöglicht in Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten den Anspruch auf sechs Monate Freistellung von der Arbeit oder auf eine Reduzierung der Arbeitszeit, um pflegebedürftige nahe Angehörige zu pflegen. Wenn sich Arbeitnehmer in einem solchen Fall für sechs Monate freistellen lassen, erhalten sie kein Arbeitsentgelt oder Zahlungen vom Staat. Zusätzlich ermöglicht das Pflegezeitgesetz prinzipiell unbezahlte Freistellung von der Arbeit in allen Unternehmen für 10 Tage, um in dringenden Fällen pflegebedürftige nahe Angehörige pflegen zu können.

Momentan werden das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz reformiert, um beide Gesetze zu einem Gesetz zu vereinen. Ab Januar 2015 soll außerdem ein Anspruch auf Familienpflegezeit sowie auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für 10 Tage eingeführt werden. (siehe BR-Drs. 463/14).

Zusätzlich zu den oben genannten Optionen ermöglicht § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz unter bestimmten Umständen eine unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit.

Eine Änderung des Elterngeldes und Elternzeitgesetz (gültig seit 1. Januar 2015) hat die Dauer des Anspruchs auf Elterngeld der Eltern in Teilzeitbeschäftigung angehoben. Sie können ihre Elterngeld-Auszahlungen in Form von halbierten Beträgen erhalten, während die Anzahl der gezahlten Monate verdoppelt wurde. Eltern, die gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten und eine Elternzeit für 4 Monate nehmen, haben Anspruch auf zusätzliches Elterngeld ("Partnerschaftsbonus") während dieser Monate.

Im Rahmen der Ergänzung zum deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt es eine Regelung zu einem erweiterten Schadenersatz für den Verdienstausfall für jene Eltern, die Kinder (unter 12 Jahren) zuhause zu versorgen haben, aufgrund der Erweiterung von Schulferien oder Betriebsurlaub oder der Suspension physischer Anwesenheit in Schulen aus Sicherheitsgründen im Zusammenhang mit einer Infektionsprävention.

Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 67 Prozent des Nettoverdienstausfalls, ist aber auf eine maximale Summe von 2016 EURO pro Monat beschränkt. Der Schadenersatz wird bis auf ein Maximum von 10 Wochen pro Elternteil, welches die Versorgung durchführt, gewährt. Für alleinstehende Eltern kann der Schadenersatz bis zu 20 Wochen während der Schließung der Schule gewährt werden. Der Schadenersatz wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und nachher von der Regierung zurückerstattet.

(§45 & 47 des Social Code Sozialgesetzbuch V; §2 des Familienpflegezeitgesetz; §8 des Teilzeit- und Befristungsgesetz; Elterngeldes und Elternzeitgesetz)

 

Regelungen zu Beschäftigungsbedingungen von Eltern

  • Maternity Protection Act (Mutterschutzgesetz), of 24 January 1952, as amended up to 23 October 2012 (BGBL I, p. 2246)
  • Part-Time and Fixed-Term Employment Act (Teilzeit- und Befristungsgesetz), November 2000, as amended up to 20 December 2011 (BGBl I, p. 2854)
  • Parental Allowance and Parental Leave Act (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz), of 5 December 2006, as amended up to 15 February 2013 (BGBL I, p. 254)
  • Act on Care Leave (Pflegezeitgesetz), 28 May 2008 (BGBl I, p. 874, 896)
  • National Insurance Regulation, (Reichsversicherungsordnung) of 19 July 1911, as amended to 23 March 2012 (BGBl I, p. 2246)
Loading...