Nutztierhalter (ohne Geflügel) und Milchproduzenten

Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter (ohne Geflügel) und Milchproduzentinnen und Milchproduzenten planen, organisieren und verrichten ihre landwirtschaftliche Tätigkeit zur Zucht und Aufzucht von Haustieren und domestizierten Nutztieren (ohne Geflügel) wie Rindern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Pferden und Kamelen, für die Produktion von Fleisch, Milchprodukten, Häuten, Wolle und sonstigen Produkten oder zur Verwendung als Arbeits-, Sport- oder Freizeittiere, zum Verkauf oder zur Lieferung an Großhändlerinnen und Großhändler, Vermarktungsorganisationen oder auf Märkten.

Qualificationen: Angelernte

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Nutztierhalter (ohne Geflügel) und Milchproduzenten verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 2.198 € und 3.941 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Nutztierhalter (ohne Geflügel) und Milchproduzenten reicht von 2.198 € bis 2.689 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 2.522 € und 3.065 € pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Beobachtung von Marktaktivitäten und -bedingungen, Entscheidung über Art und Menge der Produktion, entsprechende Planung und Koordinierung der Produktion
  • Kultivieren von Weideland und Bereitstellung und Überwachung von Futter- und Wasserbeständen, um für eine geeignete Ernährung und entsprechende Tiergesundheit zu sorgen
  • Überwachung und Untersuchung von Tieren, um Erkrankungen, Krankheiten oder Verletzungen festzustellen, und Überprüfung der körperlichen Verfassung wie etwa der Gewichtszunahme
  • Pflegen, Markieren, Beschneiden, Zurichten, medikamentöse Behandlung und/oder Kastrieren von Tieren und Scheren des Fells, um Haare oder Wolle zu gewinnen
  • Treiben der Haustiere und domestizierten Nutztiere auf Weiden, auf denen sie grasen können, zu Waagen, Unterständen, Fahrzeugen oder sonstigen eingezäunten Flächen
  • Melken der Tiere mit der Hand oder mithilfe von Melkmaschinen
  • Mischen von Futter, Zusatzstoffen und Medikamenten in vorgeschriebenen Mengen und Verteilung oder Handfütterung an die Tiere
  • Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Fortpflanzung der Tiere, wie Züchten, künstliche Besamung und Hilfestellung bei Tiergeburten
  • Instandhaltung und Reinigung landwirtschaftlicher Gebäude, Maschinen, Geräte und baulicher Strukturen
  • Schlachten und Häuten der Tiere und Vorbereitung derselben für den Markt
  • Lagerung und einfache Verarbeitung von Tier- und Molkereiprodukten
  • Verkaufsförderung und Vermarktung von Produkten, Vorbereitung des Verkaufs, Kaufs und Transports von Tieren, Produkten und Betriebsstoffen sowie Führung und Auswertung von Aufzeichnungen über landwirtschaftliche Tätigkeiten und Transaktionen
  • Schulung und Beaufsichtigung von Arbeitskräften in der Tierpflege, Unterhaltsaufgaben sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Einstellung und Kündigung von Arbeitskräften und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern
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