Hilfe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

07.11.2017 - Von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist mehr als jede dritte Frau betroffen. Auch ohne Anzeige gibt es Hilfsangebote.

Formen sexueller Belästigung

Die Formen sexueller Belästigung sind vielfältig. Sie umfasst all jene Handlungen, mit denen eine Person eine andere gegen ihren Willen sexuell bedrängt. Dies reicht kann von sexuellen Anspielungen, aufdringlichen Worten, Gesten oder Blicken, unerwünschten Briefe, Emails, Bilder und Videos mit sexuellem Inhalt bis hin zur Androhung und Verwirklichung sexueller Gewalthandlungen reichen. Opfer sind meist Frauen.

Die Statistik

Laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, wurden in der EU zwischen 40 und 50 Prozent aller Frauen Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.  Damit liegt sie unter den zwei Drittel-Angaben des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Traurig, aber wahr, auch diese Schätzung wird sogar noch von einer Dortmunder Studie aus den Achtzigern übertrumpft. Diese Studie, für die 4000 Frauen zum Thema interviewt wurden, kommt auf unglaubliche 72 Prozent und damit fast drei Viertel aller Frauen.

Die Gesetzeslage

Die Gesetzeslage ist eindeutig, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist juristisch tabu und eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Am 1. August 2002 wurde das Schadenersatzrecht geändert und Betroffene können nach einer Anzeige seither auf Lohnfortzahlungen und sogar Schmerzensgeld klagen. Dennoch, die Sache ist komplex, denn die Grenze zwischen Spaß und sexueller Belästigung ist, außer in Härtefällen, oft fließend oder schwer belegbar. Vielen geht es zudem darum, in ihrem Job zu bleiben und so landen die wenigsten Fälle vor Gericht.

Hilfe in der Not

Auch, wenn Betroffenen im eigenen Unternehmen keine Unterstützung bei sexueller Belästigung zukommt und sie allein nicht zur Anzeige greifen möchten, externe Hilfsangebote sind vielfältig. Opfer können sich beispielsweise über das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beraten lassen und sich mit Anlaufstellen in ihrer Umgebung vernetzen lassen.

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