Existenzsichernde Löhne – ein Update des Mindestlohn-Konzepts

23.10.2017 - Mindestlöhne gewährleisten nicht unbedingt einen angemessenen Lebensstandard. Hier kommt das Konzept des existenzsichernden Lohns ins Spiel.

Armut trotz Job

In Deutschland gelten Menschen als armutsgefährded, die weniger als 60% des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. In Zahlen: Alleinstehende gelten als armutsgefährdet, wenn sie monatlich weniger als 869 Euro netto verdienen. Auch in Deutschland lässt sich erkennen, dass allein der nationale Mindestlohn hieran nichts ändert, denn während er gesetzlich festgelegt ist, steht er oft nicht im Verhältnis zum Lebensstandard. Lag der Anteil der als arm geltenden Berufstätigen 2004 beispielsweise bei 4,8%, waren es 2014 schon 9,6. Trotz Beschäftigungswachstums hat sich die Zahl der armutsgefährdeten Arbeitnhemer von 2004 bis 2014 so von 1,9 Millionen auf 4 Millionen Menschen mehr als verdoppelt. Damit ist der Trend auch stärker als in anderen EU-Mitgliedstaaten. Gründe hierfür sind unter anderem die Zunahme von Teilzeitstellen und anderer unkonventioneller Arbeitsverhältnisse. Zudem wächst der Niedriglohnsektor, z.B., da der Druck auf Arbeitssuchende auch schlecht bezahlte Stellen anzunehmen, steigt. Der Job kommt, die Armut bleibt.

Eine neue Art der Lohnberechnung

Das Konzept des existenzsichernden Lohns dagegen berechnet den Lohn notwendig für einen angemessenen Einkommensstandard, d.h. das monatliche Bruttoeinkommen benötigt, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten einer Einzelperson oder Familie zu decken. Im Gegenteil zum nationalen Mindestlohn ist er für Arbeitgeber jedoch nicht gesetzlich bindend und wird im besten Fall von Regierungen oder Unternhemen durch freiwillige soziale Standards festgesetzt.

Internationale Standards

Weltweit gibt es derzeit Kampagnen, deren gemeinsames Ziel die Angleichung des nationalen Mindestlohns an den existenzsichernden Lohn ist (eine graphische Darstellung der verbleibenden Unterschiede pro Land präsentieren WageIndicators Löhne im Kontext). Dennoch, das Recht auf auf einen Lohn, der Einzelpersonen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard gewährleistet ist im Völkerrecht verankert, wie in Artikel 7 des UN-Sozialpakts, alias des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dieser basiert auf dem Prinzip gleichen Lohns für gleiche Arbeit und gleiche Arbeitsbedingungen unabhängig vom Geschlecht. Ein solcher Lohn gewährleistet dann, dass Arbeitnemher alle im Pakt beinhalteten Rechte wahrnehmen können. Auch das Übereinkommen 131 der Internationalen Arbeitsorganisation beinhaltet das Recht auf einen angemessenen Lohn.

Ein Ziel - Mehrere Stränge

Trotz des globalen Problems gibt es kein allgemein gültiges Konzept. WageIndicator berechnet den existenzsichernden Lohn auf Basis von fünf Teilen: Lebensmittelkosten, Wohnkosten, Transportkosten, Steuern/Kostenbeiträge, und weitere Kosten (größtenteils gesundheitsbezogene Ausgaben). Zudem werden Einzelpersonen und verschiedene Familienformate berücksichtigt. Preise für Essen, Wohnen, Transport und Ausgaben für Bildung und Gesundheit und andere Kosten werden über die WageIndicator Umfrage Kosten Lebensunterhalt gesammelt und für ein Land und eine Region angegeben. Mindestens 20 Angaben müssen für einen Posten gemacht werdeb, um aufgenommen zu werden. Die berechneten Löhne werden dann als Spektrum wiedergegeben, d.h. für günstigere und teurere Produkte und deren Käufer innerhalb eines Landes berechnet. 

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