Fachkräfte in der Mischkulturlandwirtschaft planen, organisieren und verrichten eine landwirtschaftliche Tätigkeit zum Anbau und zur Ernte bestimmter Kombinationen aus Feldfrüchten, Feldgemüsen, pflanzlichen Produkten von Bäumen und Sträuchern sowie von Garten-, Saat- und Pflanzenzuchtprodukten zum Verkauf oder zur Lieferung an Großhändlerinnen und Großhändler, Vermarktungsorganisationen oder auf Märkten.
Qualificationen:
Angelernte
Prüfen Sie Ihre Bezahlung
- Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Fachkräfte in der Mischkulturlandwirtschaft - von 2.789 € zu 4.886 € pro Monat - 2025.
- Ein/eine Fachkräfte in der Mischkulturlandwirtschaft verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen 2.789 € und 3.816 € brutto monatlich.
- Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen 2.821 € und 3.773 € monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden.
Lohn- und Gehalts- Check
Aufgaben
- Beobachtung von Marktaktivitäten und -bedingungen, Entscheidung über die Art und Menge der anzupflanzenden Nutzpflanzen sowie entsprechende Planung und Koordinierung der Produktion
- manuelle oder maschinelle Vorbereitung des Bodens sowie Aufbringung von Düngemitteln und Jauche
- Auswahl und Aussaat von Saatgut und Pflanzen von Setzlingen
- Erhaltung der Nutzpflanzen durch die Kultivierung des Bodens, durch Verpflanzen, Schneiden oder Ausdünnen von Pflanzen, Bäumen und Sträuchern und durch die Errichtung und den Betrieb von Bewässerungsanlagen
- Anbau von Blumen und Gemüse durch intensive Kultivierung
- Produktion von Setzlingen, Pflanzenzwiebeln und Saatgut
- Ernte, Reinigung, Klassieren, Verpackung, Lagerung und Verladen von geernteten landwirtschaftlichen Produkten für den Verkauf oder zur Lieferung auf den Markt
- Haltung von Arbeitstieren und Instandhaltung landwirtschaftlicher Gebäude, Strukturen, Ausrüstung und Wasserversorgungssysteme
- Lagerung und einfache Verarbeitung von Produkten
- Verkaufsförderung und Vermarktung von Produkten, Vereinbarung des Verkaufs, Kaufs und des Transports von Produkten und Betriebsstoffen sowie Führung und Bewertung von Aufzeichnungen über Tätigkeiten und Transaktionen
- Ausbildung und Beaufsichtigung von Arbeitskräften in der Produktion, Unterhaltsaufgaben und Durchführung von Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Einstellung und Kündigung von Arbeitskräften und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern