Zukunftsvereinbarung zur Transformation von Schaeffler

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Zwischen

der Schaeffler AG und

dem Konzernbetriebsrat der Schaeffler Gruppe,

dem Gesamtbetriebsrat der Schaeffler Technologies AG & Co. KG sowie der IG Metall

wird folgende

geschlossen:

1.Präambel

Die Schaeffler Gruppe steht als integrierter Automobil-und Industriezulieferer, wie die gesamte globale Industrie, vor großen technologischen Veränderungen. Mit der Strategie „Mobilität für morgen“, wurde ein belastbarer Rahmen entwickelt, um die Schaeffler Gruppe erfolgreich für die Zukunft aufzustellen und um die Veränderungen aktiv zu gestalten. Um diese Strategie mit den verbundenen großen Zukunftschancen in der Elektromobilität, bei Industrie 4.0 sowie der Digitalisierung erfolgreich umzusetzen, wurde das Zukunftsprogramm „Agenda 4 plus One“ geschaffen. Ziel dieses Programms ist es, die Schaeffler Gruppe erfolgreich auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten und so die Voraussetzungen für weiteres nachhaltiges und profitables Wachstum zu schaffen. Dieses Zukunftsprogramm umfasst 20 Initiativen und ist breit angelegt. Es umfasst konkrete geschäftliche Initiativen wie z.B. „E-Mobilität“ und

„Industrie 4.0“ oder „Digitale Agenda“ aber auch Initiativen zur Steigerung der internen operativen Exzellenz (z.B. Shared Services, Process Excellence, IT 2020).

Das Unternehmen verfolgt dabei weiterhin und konsequent den „One Schaeffler“ Ansatz mit einer für die gesamte Schaeffler Gruppe gültigen Strategie „Mobilität für morgen“, einem einheitlichen Vergütungssystem, vier gemeinsamen Werten und einer gemeinsamen Unternehmensmarke Schaeffler.

Die Mitglieder des Executive Board und die Betriebsparteien von Schaeffler sowie die IG Metall sind davon überzeugt, dass der anstehenden Transformationsprozess nur im gemeinsamen Dialog zu bewältigen ist. Dabei gilt es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Weg mitzunehmen und für die Zukunftschancen zu begeistern, um die Schaeffler Gruppe auch in Zukunft erfolgreich zu machen. Es ist das gemeinsame Ziel, die deutschen Standorte zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

2.Geltungsbereich

Diese Eckpunkte gelten für alle Betriebe der Schaeffler-Gruppe in Deutschland.

3.Steuerkreis

Zwischen dem Vorstand der Schaeffler AG und den Betriebsräten / der IG Metall wird ein Steuerkreis eingerichtet, bestehend aus je drei Mitgliedern je Seite. Die Mitglieder für die Betriebsräte / IG Metall sind dabei Vertreter der Arbeitnehmerseite des Aufsichtsrats der Schaeffler AG.

Zusammensetzung:

IG MetallJürgen Wechsler StellvertretungBarbara Resch BetriebsratNorbert Lenhard

Salvatore Vicari

Schaeffler AGKlaus Rosenfeld Corinna Schittenhelm Jürgen Ziegler

StellvertretungAndreas Schick

Sitzungen

Der Steuerkreis tagt mindestens zweimal im Jahr.

Information

Die Mitglieder des Steuerkreises erhalten vertraulich alle relevanten Informationen, um die Zukunftsausrichtung der deutschen Standorte diskutieren, beurteilen und die Entwicklung begleiten zu können. Sie erhalten zudem die Ergebnisse der

„Standortstrategien“ der deutschen Standorte nach Ziffer 4. Auch erhält der Steuerkreis die Ergebnisse des Vergabeprozesses für den Innovationsfonds nach Ziffer 10.

Aufgabe

Die Mitglieder wachen über die Einhaltung der Eckpunkte der Vereinbarung sowie deren Umsetzung. Zudem erfolgt ein Informations- und Konsultationsverfahren zu neuen Produkte und Geschäftsmodellen gemäß Ziffer 4.

Die Aufgabenstellung und die Beratung des Steuerkreises ersetzen weder die Entscheidungen des Vorstandes der Schaeffler AG noch Beratungen und Entscheidungen im Aufsichtsrat.

Die entsandten Mitglieder der Arbeitnehmerseite sind nicht an der Wahrnehmung ihrer Aufgabenstellung im Betriebsrat oder in der IG Metall gehindert.

Arbeitgeber und Betriebsrat / IG Metall stimmen überein, dass für die Arbeitnehmerseite des Steuerkreises nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber eine Hinzuziehung eines arbeitnehmerorientierten Beratungsunternehmens zu Gegenständen dieser Vereinbarung im gemeinsamen Interesse erforderlich ist. Für die Geheimhaltungspflicht des Beratungsunternehmens gilt § 79 BetrVG entsprechend. Die Geheimhaltungspflicht wird in einer Vereinbarung zwischen dem Beratungsunternehmen und dem Arbeitgeber festgehalten.

4.Stärkung der deutschen Schaeffler-Standorte in wirtschaftlich tragfähiger Weise

Der Steuerkreis prüft und berät die Auswirkungen der Strategie „Mobilität für morgen“ wie folgt:

-Analysephase mit Abschätzung der Auswirkungen von E-Mobilität, Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors, Weiterentwicklung der Industrieprodukte, Digitalisierung auf die Wettbewerbsfähigkeit.

-Zusammenfassung von Stärken und Schwächen in einer Kompetenzanalyse und Ausarbeitung von Zielen für die Weiterentwicklung.

-Ableitung von Zielen und Maßnahmen aus der Portfolioanalyse zur Stärkung der deutschen Standorte in wirtschaftlicher Hinsicht, aber auch zur strategischen- zukünftigen Ausrichtung.

Zur Stärkung der Standorte in Deutschland wird Schaeffler prüfen, inwieweit neue Produkte und Geschäftsmodelle an von der Transformation betroffenen deutschen Standorten angesiedelt werden können und inwiefern Technologien und Kompetenzen sowie bestehende Produkte an diesen Standorten, zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, gebündelt werden können.

Auf dieser Grundlage werden Arbeitgeber und örtliche Betriebsräte für alle deutschen Betriebe über Standortstrategien beraten. In der Beratung können mehrere Standorte zusammengefasst werden.

5.Einbindung der Betriebsräte

Die rechtzeitige und umfassende Einbindung der jeweils örtlichen Betriebsräte über standortbezogene Planungen von Investitionen, Fertigung sowie Personal und des Wirtschaftsausschusses BetrVG §§106 ff., ist ein wesentlicher Teil der konstruktiven Zusammenarbeit der Betriebsparteien.

Die Schaeffler AG wird über Innovationen bei Produkten, Prozessen und der Organisation sowie Investitionen in den Geschäftsbereichen regelmäßig mit den Arbeitnehmervertretungen beraten.

6.Etwaiger Kauf oder Verkauf von Geschäft oder Geschäftsteilen

Der Wirtschaftsausschuss des Gesamt- und Konzernbetriebsrats (GKBR) wird rechtzeitig vor dem Vollzug eines Verkaufs über die Planungen informiert. Er erhält Gelegenheit, sich über das unternehmerische Konzept sowie den möglichen Erwerber zu informieren. Der Arbeitgeber legt die erforderlichen Unterlagen vor, gegebenenfalls eine Präsentation des Erwerbers mit der Vorstellung des Unternehmens und des Geschäftsmodells.

Im Falle des Erwerbs ist die Integration in die Schaeffler-Struktur zu erläutern und über die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu beraten. Der GKBR wird von der Schaeffler AG zu Planungen angehört und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

7.Flexibilisierung / Personelle Veränderungen

Die Regelung zur „Flexibilisierung“ und „Maßnahmen zur Vermeidung betriebsbedingter Beendigungskündigungen“ aus den Beschäftigungsvereinbarungen INA/FAG von 2004/2005 sowie die Betriebsvereinbarung „Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung“ der LuK GmbH & Co. KG von 2016 sollen zu einer einheitlichen Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung zusammengeführt werden. Dabei sind auch die Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung auf mehr Zeitsouveränität für Arbeitnehmer zu prüfen.

Darüber hinaus bleiben die Regelung zur „Flexibilisierung“ und „Maßnahmen zur Vermeidung betriebsbedingter Beendigungskündigungen“ aus den Beschäftigungsvereinbarungen INA/FAG von 2004/2005 sowie die Betriebsvereinbarung

„Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung“ der LuK GmbH & Co. KG von 2016 von dieser Vereinbarung unberührt.

8.Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigung

Die Unterzeichner gehen davon aus, dass betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgesprochen werden müssen.

Sollten betriebsbedingte Kündigungen dennoch erforderlich sein, so können sie nur letztes Mittel zur Erreichung etwaiger Personalanpassungen sein. Diese Personalanpassungen sind dann sozialverträglich zu gestalten. Im Rahmen von Betriebsänderungen sind betriebsbedingte Kündigungen erst zulässig, wenn aus Sicht des Steuerkreises alle Maßnahmen zur Vermeidung der betriebsbedingten Kündigungen nach dieser Vereinbarung ausgeschöpft sind. Im Steuerkreis ist hierüber eine Entscheidung zu treffen.

9.Kreativität braucht gute Arbeitsbedingungen

9a. Qualifizierung

Die Veränderung wird zum Normalfall. Die Erstausbildung wie auch die betriebliche Weiterbildung müssen die Anpassung der individuellen Qualifizierung an häufig wechselnde Anforderungen aufnehmen. Notwendig sind deshalb anpassungsfähige Konzepte zur Ausrichtung der Erstausbildung („Ausbildung der Zukunft“).

-Ausbau der dualen Erstausbildung an allen bisherigen deutschen Ausbildungsstandorten

-Ausgestaltung des Weiterbildungsprogramms „Schaeffler Academy“

-Ausgestaltung von Qualifizierungsmaßnahmen in der Fertigung („Shopfloor“), mit einer vom Steuerkreis festzulegenden Anzahl an Stunden je Mitarbeiter/in und Jahr mit festen abrufbaren Modulen und anforderungsbezogenen Bausteinen.

-Auffrischungsqualifizierung mit einer vom Steuerkreis festzulegenden Anzahl an Stunden im gleichen Aufgabengebiet in der Ausbildungswerkstatt

-Begleitung der Veränderungsbereitschaft: Berufliche Veränderungen treffen häufig auf Vorbehalte und Ängste, gerade bei gering qualifizierten Beschäftigten. Sinnvoll wäre z. B. eine Tagesveranstaltung zum persönlichen Veränderungsmanagement.

Bei der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen ist der zuständige Betriebsrat zu beteiligen.

9b. Nachhaltige Arbeitsorganisation und Führungsleitlinien

Der hohe Facharbeiteranteil in Deutschland erleichtert eine dezentrale Arbeitsorganisation. Die Arbeitsaufgaben sollen abwechslungsreich und lernfördernd sein. In Verbindung mit den Führungsleitlinien der Schaeffler-Gruppe sind Maßnahmen zu einer nachhaltigen Arbeitsorganisation festzulegen.

9c. Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen

„Betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliches Gesundheits- management“ sind so auszugestalten, dass die grundsätzliche Leistungsbereitschaft der Beschäftigten gefördert wird.

Maßnahmen zur Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen sind mit den Betriebsräten frühzeitig zu beraten, deren Vorschläge sind zu prüfen und zu berücksichtigen.

10.Innovationsfond

Die Schaeffler AG stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Innovationsfond von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Innovationsfond soll Innovationsvorhaben der Mitarbeiter fördern und finanziell ausstatten mit dem Ziel, nachhaltig Wertschöpfung im Unternehmen vor allem in Deutschland zu schaffen und deutsche Standorte zu stärken sowie Arbeitsplätze zu sichern.

Der Steuerkreis überprüft nach einem Jahr, ob die finanzielle Ausstattung des Innovationsfonds zur Förderung von Innovationsvorhaben angemessen ist.

Mittel aus dem Innovationsfond können von jedem Mitarbeiter über die Werkleitung oder den örtlichen Betriebsrat beantragt werden. Die Einzelheiten zum Vergabeprozess sind mit dem Gesamt- und Konzernbetriebsrat zu vereinbaren.

11.Tarifbindung

Eine Vereinheitlichung und Harmonisierung vieler Strukturen und Prozesse bei Schaeffler folgt der Unternehmensstrategie „Mobilität für morgen“ und fördert gleichzeitig das Bestreben nach „One Schaeffler“. Vor diesem Hintergrund wendet Schaeffler die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie bereits bei folgenden Gesellschaften an:

-Schaeffler Technologies AG & Co. KG

-Schaeffler AG

-LuK GmbH & Co. KG

-Schaeffler Automotive Aftermarket GmbH & Co. KG

-FAG Aerospace GmbH & Co. KG

-PD Qualifizierung und Beschäftigung GmbH

-Schaeffler Friction Products GmbH

Schaeffler bekennt sich dazu, die Tarifbindung der genannten Gesellschaften durch Mitgliedschaften in den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie beizubehalten.

Schaeffler strebt zudem an, gemeinsam mit der IG Metall vergleichbare Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu schaffen, die bislang noch keiner Tarifbindung unterliegen.

12.Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft, sie hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Halbjahresende. Frühester Kündigungszeitpunkt ist der 31.12.2022.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist wirken die Regelungen dieser Vereinbarung nicht nach.

Herzogenaurach, den 20.04.2018

Schaeffler AGIG Metall

_ _ Klaus RosenfeldJürgen Wechsler

Vorsitzender des VorstandsBezirksleitung IG Metall Bayern

_ _ Corinna SchittenhelmBarbara Resch

Vorstand Personal und ArbeitsdirektorinBezirksleitung IG Metall Bayern

_ _ Jürgen ZieglerDr. Reinold Mittag

Regional CEO EuropaRessort Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung

Gesamtbetriebsrat derKonzernbetriebsrat der Schaeffler Technologies AG & Co. KGSchaeffler Gruppe

_ _ Norbert LenhardThomas Mölkner

VorsitzenderVorsitzender

_ _ Salvatore VicariJürgen Stolz

Stellvertretender VorsitzenderStellvertretender Vorsitzender

_ Jürgen Schumacher

Stellvertretender Vorsitzender

Anlage zur Zukunftsvereinbarung zur Transformation von Schaeffler Projekt AKO im Automotive Aftermarket

Die Geschäftsführung des Schaeffler Automotive Aftermarket hat beschlossen, die Struktur der aktuell bestehenden Distributionszentren mit Kitting Operations für Europa neu zu organisieren. Die organisatorische Neuausrichtung sieht eine zentrale Aftermarket Kitting Operation (AKO) in Sachsen-Anhalt vor. Die bisherigen Lagerstandorte des Schaeffler Automotive Aftermarket in Hamburg, Billbrookdeich und Fiege, Langen, Petersberg, Karlstein, Alzenau werden sukzessive mit Inbetriebnahme des AKO geschlossen.

Die zuständigen Betriebsparteien haben über diese Betriebsänderung im Rahmen des Projektes AKO im Automotive Aftermarket bereits einen Interessenausgleich und einen Sozialplan verhandelt, die die Personalanpassungen sozialverträglich gestalten. Im Rahmen dieser Betriebsänderung gilt Ziffer 8 daher nicht.

DEU Schaeffler AG - 2018

Anfangsdatum: → 2018-04-20
Enddatum: → 2022-12-31
Name Branche: → Verarbeitendes Gewerbe
Name Branche: → Herstellung von Metallerzeugnissen
Öffentlicher/ privater Sektor: → In the private sector
Abgeschlossen durch:
Name Firma: →  Schaeffler AG
Namen der Gewerkschaften: →  IGM - IG Metall
Name andere Unterzeichner der Arbeitnehmerseite: → Gesamtbetriebsrat der Schaeffler Technologies AG & Co. KG

Weiterbildung

Trainingsprogramme → Yes
Ausbildungen → Yes
Arbeitgeber trägt zum Trainingsfond für Arbeitnehmer bei: → No

Arbeitszeiten, Zeitpläne und Urlaub

Bestimmungen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen : → Yes
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