Ergänzungs- und Änderungstarifvertrags

zum Zukunfts- und Sozialtarifvertrag (ZSTV) vom 19.01.2016

német3

Zwischen der

Faurecia Innenraum Systeme GmbH (im folgenden Faurecia)

und der

Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Mitte, (im folgenden IG Metall)

wird folgender

Ergänzungs- und Änderungstarifvertrag vereinbart:

Präambel

Zwischen den Parteien besteht in Bezug auf das Werk in Scheuerfeld ein Zukunfts- und Sozialtarifvertrag („ZSTV“) in der Fassung vom 19.01.2016. Teile dieses ZSTV laufen zum Ende des Jahres 2019 aus. Dieser ZSTV soll hiermit geändert und er-gänzt werden.

Ziel der Umsetzung dieses Ergänzungs- und Änderungstarifvertrages („Tarifvertrag“) ist es, die Zukunftsfähigkeit des Werkes in Scheuerfeld wiederherzustellen. Das Werk Scheuerfeld soll als modernes, zukunftssicheres und profitables Produktions¬werk der Faurecia Innenraumsysteme in Europa aufgebaut werden. Dies geht einher mit einer Digitalisierung und Automatisierung. Diese Herausforderung kann nur ge¬meinsam zwischen Faurecia, den Beschäftigten und den Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat und Gewerkschaft) gestaltet und umgesetzt werden.

Grundlage der Zukunftsgestaltung des Werks Scheuerfeld ist der Plan von Faurecia zur Neuaufstellung von Scheuerfeld „SPIRIT“ (SPIRIT für Scheuerfeld = Scheuerfeld Profitability Improvement - Recovery-, Investment- and Time-Plan = Scheuerfeld Profitabilitäts-Verbesserung - Wiederherstellungs-, Investitions- und Zeit-Plan), um das Werk zukunftsfähig und attraktiv für zusätzliche Projekte zu machen.

Zudem sollen in maßgeblichem Umfang Arbeitsplätze bis EOP des VS 30 Instrumen-tentafel gesichert werden.

Entsprechend besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass die Neuaufstellung des Werkes Scheuerfeld, die Investitionen und Leistungen des Unternehmens und die Beiträge der Arbeitnehmer im Rahmen dieses Tarifvertrages konkretisiert werden sollen, um eine langfristige Perspektive und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen.

Aus diesem Grund schließen die Parteien die vorliegende Ergänzungs- und Ände-rungsvereinbarung zum ZSTV und ergänzen bzw. ändern diesen ab. Dabei soll der ZSTV im Kern weitergelten, insbesondere bleibt § 8 des ZSTV (Sozialtarifvertrag) unangetastet.

Was in dieser Vereinbarung in Bezug auf den ZSTV nicht ausdrücklich geändert, ge-strichen oder ersetzt wird soll aufrecht erhalten bleiben.

Diese Präambel ersetzt den Wortlaut der Präambel des ZSTV.

§ 1

Geltungsbereich

Die Parteien vereinbaren als Ersatz für § 1 des ZSTV folgenden Geltungsbereich:

Der Tarifvertrag gilt gern. § 3 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes für die Mitglieder der IG Metall, die bis zum Ende der Laufzeit dieses Tarifvertrages Mitglieder der IG Me¬tall sind.

Er gilt fachlich und räumlich für die Faurecia Innenraum Systeme GmbH, Betrieb Scheuerfeld, Industriestraße 33, 57584 Scheuerfeld.

Er gilt persönlich für alle Arbeiter, Angestellte, Auszubildende oder Dual- Studierende, die im Betrieb in Scheuerfeld beschäftigt sind bzw. ihren Dienstsitz im Betrieb Scheuerfeld haben.

§ 2

Leistungen des Unternehmens /Beitrag der Beschäftigten 2, 3 ZSTV)

2.2 Ziffern 1, 2, 3, 4 letzter Satz, 5 und 6 und § 3 ZSTV mit Ausnahme der Regelung zur Rückkehr auf die 35 Stundenwoche in Absatz 3 1. Halbsatz entfallen ersatzlos bzw. werden durch die folgenden Regelungen ersetzt:

1.Faurecia wird das Werk als eigenständigen Betrieb fortführen. Die langfristige Personalplanung für den Betrieb Scheuerfeld umfasst dabei eine stabile An¬zahl aktiver, fest angestellter Mitarbeiter bis zum EOP des VS 30, auf Basis der aktuellen Produktionsplanung VS 30.

Im Einzelnen einigen sich die Parteien hierzu auf folgende Mindestbeschäftig-tenzahlen:

- Ab dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung bis zum 31.12.2024 garantiert Faurecia eine Mindestanzahl von 190 eigenen, unbefristet beschäftig¬ten, aktiven Mitarbeitern.

- Ab dem 01.01.2025 bis zum EOP des VS 30 garantiert Faurecia eine Mindestanzahl von 180 eignen, unbefristet beschäftigten, aktiven Mitar-beitern.

2.Treten in den vorgenannten Zeiträumen nicht nur vorübergehende außerge-wöhnliche Umstände auf, die ein Absinken des Auftragsvolumens des VS 30 zur Folge haben und auf die nicht mehr in sinnvoller Weise mit Kurzarbeit rea-giert werden kann, kann Faurecia die IG Metall zu Verhandlungen in Bezug auf eine Anpassung der jeweiligen Mindestbeschäftigtenzahl auffordern.

Die IG Metall erklärt sich bereit, mit Faurecia mit dem Ziel Gespräche aufzu-nehmen, hierzu eine Lösung zu finden.

Kommen die Parteien nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Aufforderung von Faurecia zu Verhandlungen zu einem einvernehmlichen Ergebnis, wird die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle gern. § 10 Ziffer 3 dieses Tarifvertrages angerufen.

Beide Parteien unterwerfen sich bereits jetzt dem Spruch der Einigungsstelle.

3.Kommt es innerhalb der obigen Zeiträume zu einem Unterschreiten der ver-einbarten Mindestbeschäftigtenzahl, bedarf der Einsatz von Leiharbeitneh¬mern der nicht durch das Arbeitsgericht ersetzbaren Zustimmung des Be¬triebsrates.

4.Der Ausspruch betriebsbedingter Beendigungskündigungen bis zum EOP des VS 30 bedarf ab dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrages der Zustimmung des Betriebsrats analog § 102 Abs. 6 BetrVG.

5.Insbesondere aufgrund von EOPs von Aufträgen im Werk in Scheuerfeld so¬wie anstehenden Prozessoptimierungen werden die Parteien bei Vorliegen der Voraussetzungen ggf. jeweils einen Interessenausgleich sowie einen Trans-fersozialplan unter Berücksichtigung der Konditionen des § 8 Ziffer 2 ZSTV (Transfergesellschaft) zu einem Personalabbau abschließen, der jedoch die obigen Mindestbeschäftigtenzahlen nicht unterschreitet.

6.In vorher zu begründenden Einzelfällen (z.B. bei Nichterfüllung von Abrufen u.a.) können mit Zustimmung des Betriebsrates Werkzeuge oder Teile im Zu-sammenhang mit der Produktion des VS 30 und/oder anderer im Werk Scheuerfeld laufender Projekte verlagert werden unter der Voraussetzung, dass die Werksleitung zuvor einen Plan mit dem Betriebsrat vereinbart, wann diese nach Scheuerfeld zurückkommen.

7.Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Platzierung des Ersatzteilgeschäftes

in Scheuerfeld im Zuge der Neuaufstellung des Werkes keinen Sinn macht und daher entfällt.

8.Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zum EOP des VS 30 wie bis¬her 37,5 Stunden.

9.Alle Beteiligten sind sich einig, dass das Werk Scheuerfeld weiter als eigen-ständiger Produktionsbetrieb geführt wird. Gewisse strukturelle Veränderun¬gen werden Teil des Transformationsprozesses sein.

Es ist das gemeinsame Bestreben der Tarifparteien, mit dem Transformati-onsprozess das Werk so aufzustellen, dass neue Aufträge für das Werk akqui-riert werden können.

Platziert Faurecia ein neues Projekt, werden die Tarifvertragsparteien erneut Verhandlungen aufnehmen.

10.Zudem wird der Sideletter vom 09.11.2015 aufgehoben.

§ 3

Beitrag der Beschäftigten

Der Inhalt des § 3 ZSTV ist unter § 2 dieses Tarifvertrages geregelt.

§4

Beitrag der AT-Angestellten und des Werkleiters

§ 4ZSTV bleibt aufrechterhalten.

§5

Freistellung zur Arbeitsplatzsuche

§ 5(dort bezeichnet als „6“) ZSTV bleibt aufrechterhalten.

§ 6

Zeugnis

§ 6ZSTV bleibt aufrechterhalten.

§ 7

Wettbewerbsfähigkeit / Gestaltung Zukunft Scheuerfeld

§ 7 ZSTV wird durch die folgenden Regelungen ersetzt:

7.1Grundsätze

Zur Konkretisierung und Erweiterung der Verpflichtungen aus § 7 des ZSTV verein-baren die Parteien die folgenden Maßnahmen zur Neuaufstellung und Umsetzung des „SPIRIT“.

Faurecia und die Arbeitnehmervertretungen arbeiten dabei gemeinsam aktiv an den Details der Umsetzung mit. Der dafür notwendige Transformations- und Verände-rungsprozess soll gemeinsam fair, sozial und ökologisch unter breiter Beteiligung der Belegschaft gestaltet werden:

a)Faurecia wird im Werk Scheuerfeld für die Gestaltung der Zukunft Investitio¬nen und Kosten (CapEx und OpEx) in Höhe von 1,3 Mio € bis Ende 2020 leis¬ten. Hiervon umfasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umset¬zung der Digitalisierung und Automatisierung sowie der bereits laufende Er¬werb einer neuen Spritzgussanlage für das Werk in Scheuerfeld.

b)Die Rationalisierungseffekte des Transformations- und Veränderungsprozes¬ses werden nicht durch Entgeltabbau der einzelnen Beschäftigten erzielt und umgesetzt. Es wird insbesondere aufgrund dieses Prozesses zu keinen Ab-gruppierungen kommen.

c)Bei ggf. im Laufe des Prozesses erforderlicher und möglicher Transformati-onskurzarbeit erklärt Faurecia bereits jetzt, einen KuG-Zuschuss auf 90 % des bisherigen durchschnittlichen Nettoentgeltes der letzten 12 Monate zu zahlen. Einzelheiten werden die Betriebsparteien vereinbaren.

7.2Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Arbeitnehmervertretungen

Die für die Neuausrichtung, Digitalisierung und Automatisierung notwendigen Schritte werden von Faurecia mit den Arbeitnehmervertretungen in den Jahren 2019 und 2020 beraten, beschlossen und umgesetzt und die Belegschaft angemessen einge¬bunden („Transformationsperiode“). Dies umfasst insbesondere folgende Eckpunkte:

a)Die Beschäftigten werden während der Transformationsperiode in geeigneter Weise über die Hintergründe und den Fortgang des Veränderungsprozesses in Scheuerfeld informiert und an der Fortentwicklung beteiligt.

b)Als zentrales Gremium zur Steuerung des Gesamtprozesses wird für die Dau¬er der Transformationsperiode ein paritätisch besetzter Lenkungsausschuss (je 2 Vertreterinnen für Werksleitung und Betriebsrat) gegründet, der insbe¬sondere erforderliche Umsetzungsschritte und Entscheidungen vorbespricht und vorbereitet bzw. nach näherer Absprache auch selbst trifft. Der Vorsitz wird durch die Werksleitung wahrgenommen.

c)Der Betriebsrat wird in allen Phasen der Transformationsperiode gemäß sei¬nen betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabenstellungen beteiligt. Er erhält die erforderlichen Einsichts- und Zugangsrechte auf Daten in Abstimmung mit der Werksleitung und zudem die Rechte eines Wirtschaftsausschusses gern. §§ 106-109 BetrVG.

d)Die bisherige Freistellung eines Betriebsratsmitglieds (Mindestfreistellung) wird von Faurecia analog § 38 BetrVG aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkom¬mens während der Laufzeit dieses Tarifvertrages und der darauffolgenden Wahlperiode unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigtenzahl anerkannt. Der Betriebsrat nutzt diese Freistellung insbesondere für die Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des gemeinsamen Veränderungsprozesses und bei weiteren Aufgaben, die sich auch nach der Einführung im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Automatisierung stellen.

e)Die Vertrauensleute werden dem Betriebsrat während der Transformationspe-riode als betriebliche Auskunftspersonen entsprechend § 80 Absatz 2 Satz 4 BetrVG durch Faurecia zur Verfügung gestellt.

Die Meetings der Vertrauensleute finden während der Transformationsperiode 1 mal im Monat während der Arbeitszeit statt und in Bezug auf die Lage zwi-schen Werksleitung und Betriebsrat vorher abgestimmt.

Zur Qualifizierung der Vertrauensleute in allen Themen der Transformation führt die IG Metall ein 5 tägiges Vertrauensleuteseminar auf ihre Kosten durch. Dieses findet als Seminar im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes Rheinland-Pfalz und § 37 VII BetrVG statt. Lage, Ort und Einzelheiten werden zwischen den Betriebsparteien vorher abgestimmt.

f)Während der Transformationsperiode kann die IG Metall in jedem Quartal eine 1-stündige Mitgliederversammlung während der Arbeitszeit durchführen, um ihre Mitglieder über den Fortgang des Veränderungsprozesses zu informieren und diese zu beteiligen. Diese sollen in der Regel direkt im Anschluss an die jährlichen 4 ordentlichen Betriebsversammlungen durchgeführt werden; De¬tails sind mit der Werkleitung vorher abzustimmen.

7.3Digitalisierung im Veränderungsprozess/ Datenschutz

Die Betriebsparteien schließen bis Ende Juni 2019 für den Betrieb Scheuerfeld eine Digitalisierungsvereinbarung, die auch datenschutzbezogene Regelungen enthalten wird. Die gesetzlichen Zuständigkeiten der verschiedenen betriebsverfassungsrecht-lichen Gremien im Unternehmen und/oder Konzern werden hierdurch nicht berührt.

Bis dahin kann - mit Zustimmung des Betriebsrates - der Pilotbetrieb mit Inkrafttre¬ten dieses Tarifvertrages begonnen werden, auch wenn obige Vereinbarung noch nicht abgeschlossen ist.

Dabei besteht Einigkeit, dass innerhalb dieses Pilotbetriebs keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten oder Gruppen von Beschäftigten seitens Fau-recia aufgrund neu eingeführter Tools, Automatisierungs- und/oder Digitalisierungs-vorhaben erfolgt, es sei denn, es wurde im Unternehmen und/oder Konzern eine an-derslautende Regelung getroffen.

Der Betriebsrat erhält gern. §§ 111, 80 Abs. 3 BetrVG erforderliche Unterstützung durch externe Sachverständige seiner Wahl.

7.4Qualifizierung als Teilhabe am Transformationsprozess / Auszubildende

a)Die Herausforderungen des Transformations- und Veränderungsprozesses in Scheuerfeld bedürfen der Qualifikation der Beschäftigten als aktive Teilhabe an dem Prozess.

Faurecia und der Betriebsrat werden hierzu personenbezogene Qualifizie-rungspläne für jedes Jahr der Transformationsperiode erstellen. Diese werden halbjährlich bei Bedarf angepasst. Faurecia, der Betriebsrat und die IG Metall werden gemeinsam öffentliche Fördermittel für die Qualifizierung der Beschäf-tigten einwerben. Sofern keine Drittmittel eingeworben werden konnten wird Faurecia die erforderlichen Kosten tragen.

b)Qualifizierungsmaßnahmen sind Maßnahmen der Berufsbildung und Qualifi-zierungsmaßnahmen (Erhaltungs-, Entwicklungs- und Anpassungsqualifizie-rung / Ilmqualifizierung).

c)Alle Qualifizierungsmaßnahmen finden regelmäßig in der Arbeitszeit statt und werden dann wie Arbeitszeit bezahlt. Sie können auch während Zeiten von Transformations-Kurzarbeit stattfinden. Einzelheiten sind zwischen den Be-triebsparteien zu vereinbaren.

d)Faurecia wird die Anzahl der Auszubildenden / Dual-Studierenden am Stand¬ort Scheuerfeld auf dem bisherigen Stand beibehalten; die Anzahl der Auszu-bildenden wird auf die Ausbildungsquote des Unternehmens nach dem gel-tendem FIS Tarifvertrag angerechnet.

e)Im Rahmen des Veränderungsprozesses wird zwischen Faurecia und dem Betriebsrat ein Umschulungsprojekt initiiert, in dem Beschäftigten entspre-chend den betrieblichen Bedarfen eine Umschulung zum Facharbeiter ermög-licht werden soll.

§ 8Sozialtarifvertrag

§ 8des ZSTV bleibt aufrechterhalten. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft gern. § 8 Ziffer 2.1 des ZSTV richtet sich nach den noch zwischen den Betriebsparteien abzuschließenden Vereinbarungen zum Interessenausgleich und Transfersozialplan.

§ 9Maßreqelunqsklausel/Friedenspflichtreqelunq

§ 9 Ziffer 1 des ZSTV wird aufgehoben; § 9 Ziffer 2 bleibt aufrecht erhalten.

§ 9a Tarifverträge der IG Metall

1.Die IG Metall erklärt im Hinblick auf die tarifliche Situation des Werkes in Scheuerfeld, dass sie für das Werk in Scheuerfeld die volle Geltung der Tarif-verträge der Metall- und Elektroindustrie mit deren Inhalten und Laufzeiten zwingend für erforderlich, aber auch zur Gestaltung des Transformations- und Veränderungsprozesses für sinnvoll hält.

Sie ist der Auffassung, dass Faurecia dies in Bezug auf das Werk in Scheuer-feld durch Mitgliedschaft (T) im Arbeitgeberverband „vem.die arbeitgeber“ in Rheinland-Pfalz garantieren sollte.

Die IG Metall verpflichtet sich in diesem Zusammenhang hiermit einseitig Ab-schluss eines Überleitungstarifvertrages von der bisherigen tarifvertraglichen Grundlage auf die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in einem Stu-fenplan. Dazu gehört, dass die bisherige, in diesem Tarifvertrag geregelte Ar-beitszeit bis zum Ende der Laufzeit dieses Tarifvertrages fortgeschrieben wird.

2.Faurecia erklärt, dass zum jetzigen Zeitpunkt für diese strategische Regelung kein Mandat zum Wechsel des Arbeitgeberverbands oder zum Abschluss ei¬nes diesbezüglichen Tarifvertrages besteht.

3.Dies vorausgeschickt halten die Tarifvertragsparteien folgendes fest:

Die Tarifvertragsparteien werden ergebnisoffen über die Einführung der Tarif-verträge der Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz zum 1.9.2020 für das Werk in Scheuerfeld verhandeln. Dazu wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Diese stellt einen Vergleich der bisherigen tariflichen und betriebli¬chen Regelungen in Scheuerfeld mit den Tarifregelungen der Metall- und Elektroindustrie auf.

4.Die bisherigen tarifvertraglichen Regelungen von Laufzeiten und Friedens-pflichten ändern sich durch diese Verhandlungsverpflichtung nicht.

§10 Inkrafttreten, Laufzeit, Streitigkeiten

§10 des ZSTV wird durch die folgenden Regelungen ersetzt:

1.Der Tarifvertrag tritt zum 1. April 2019 in Kraft. Er hat die Laufzeit des bisheri-gen Zukunfts- und Sozialtarifvertrag bis zum EOP VS 30, mindestens aber bis zum 31.12.2028.

2.Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2028, gekündigt werden.

3.Bei Streitigkeiten über die Auslegung, Anwendung und Durchführung des Ta-rifvertrages wird zunächst eine einvernehmliche Einigung zwischen den Tarif-vertragsparteien versucht.

Sollte wider Erwarten keine Einigung erzielt werden, so wird die betriebsver-fassungsrechtliche Einigungsstelle mit bis zu 5 Beisitzer/innen je Seite (inkl. rechtliche Berater) angerufen. Sollten sich die Parteien auf keine/n Vorsitzen- de/n einigen, entscheidet das Los. 

Im Falle des § 2 Ziffer 2 dieses Tarifvertrages werden die Parteien dieses Ver-fahren zur Besetzung der Einigungsstelle innerhalb von 2 Wochen abschlie¬ßen. Kommt mit dem zuerst ausgewählten Einigungsstellenvorsitzenden kein Termin innerhalb von einem Monat zustande werde die Parteien auf Wunsch einer Partei innerhalb von 2 Wochen einen neuen Einigungsstellenvorsitzen¬den festlegen.

[Hagenbach, Frankfurt, Scheuerfeld], den [29. März],2019

Faurecia Innenraum

e GmbH

IG Metall

DEU Faurecia Innenraum Systeme GmbH - 2019

Anfangsdatum: → 2019-04-01
Enddatum: → 2028-12-31
Name Branche: → Verarbeitendes Gewerbe
Name Branche: → Fahrzeugbau und Fertigung von KFZ-Teilen
Öffentlicher/ privater Sektor: → In the private sector
Abgeschlossen durch:
Name Firma: →  Faurecia Innenraum Systeme GmbH
Namen der Gewerkschaften: →  IGM - IG Metall

Weiterbildung

Trainingsprogramme → Yes
Ausbildungen → Yes
Arbeitgeber trägt zum Trainingsfond für Arbeitnehmer bei: → No

Arbeitszeiten, Zeitpläne und Urlaub

Arbeitsstunden pro Woche: → 37.5
Bestimmungen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen : → No
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