Neuerungen im Arbeitsrecht 2018

29.12.2017 - 2018 bringt einige Neuerungen im Arbeitsrecht in Deutschland, zum Beispiel bei den Betriebsrenten, im Mutter- und Datenschutz.

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Um der Altersarmut von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen entgegenzuwirken werden Anreize für die Betriebsrente geboten. Bereitwillige Arbeitgeber, vor allem in kleinen, mittleren und Handwerksbetrieben mit wenigen Angestellten, erhalten für ihre Zustimmung einen Steuerzuschuss von 30% für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von monatlich weniger als 2.200 Euro. Damit fallen die Kosten der Betriebsrente auf 240 bis 480 Euro pro Jahr.

Mutterschutz 2018

Als weitere Neuerung im Arbeitsrecht 2018 wird ab 1. Januar der Mutterschutz ausgeweitet. Er berücksichtigt nun auch Schülerinnen und Studentinnen - Sie werden so sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt vom Unterricht und Pflichtveranstaltungen befreit. Ihr Fehlen darf keine negativen Folgen auf den jeweils angestrebten Abschluss seitens der Unterrichtenden haben - diese müssen die Lernenden adäquat unterstützen. Für Beschäftigte müssen auf Anfrage zudem die Arbeitsbedingungen in Unternehmen so angepasst werden, dass frischgebackene Mütter Beruf und Mutterschaft verbinden können.

Europaweite Datenschutzverordnung

Um die Sicherheit von EU-Bürgern bezüglich der Verwertung und Speicherung ihrer Daten  zu erhöhen und diese Prozesse zu vereinheitlichen tritt die europaweite Datenschutzverordnung (DSGVO) der EU am 25. Mai in Deutschland in Kraft. Alle vorgesehenen Maßnahmen, wie die Überwachung von Computern oder die Verwendung besonderer Aufzeichnungssoftwares müssen damit den Arbeitgebern offengelegt werden und dürfen nur noch in speziellen Fällen durchgeführt werden. Auch Dokumentationspflichten betreffend Kunden- und Mitarbeiterdaten haben sich verschärft. Die jetzige EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) und das darauf basierende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden ersetzt. 

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