Medizintechniker im Bereich bildgebende Verfahren und Therapiegeräte

Medizintechnikerinnen und Medizintechniker im Bereich bildgebende Verfahren und Therapiegeräte prüfen und betreiben Radiographie-, Ultraschall- und andere medizinische bildgebende Geräte zur Erstellung von Bildern von Körperstrukturen zwecks Diagnose und Behandlung von Verletzungen, Krankheiten und Beeinträchtigungen. Sie können Patientinnen und Patienten unter Aufsicht von Radiologinnen und Radiologen oder anderen akademischen medizinischen Fachkräften mit Strahlen behandeln.

Qualificationen: Erfahren

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Medizintechniker im Bereich bildgebende Verfahren und Therapiegeräte verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 1.726 € und 3.975 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Medizintechniker im Bereich bildgebende Verfahren und Therapiegeräte reicht von 1.726 € bis 2.730 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 2.106 € und 3.343 € pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Betrieb oder Überwachung des Betriebs von radiologischen, Ultraschall- und Magnetresonanzgeräten zur Erstellung von Bildern des Körpers für diagnostische Zwecke
  • Erklärung von Verfahren, Beobachtung und Positionierung von Patientinnen und Patienten und Verwendung von Schutzvorrichtungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Komfort während Untersuchung, Scanvorgang oder Behandlung
  • Positionierung von Bildgebungs- oder Behandlungsgeräten, Überwachung von Videoanzeigen und Anpassung der Einstellungen und Kontrollen gemäß technischen Spezifikationen
  • Prüfung und Bewertung von entwickelten Röntgenbildern, Videoaufnahmen oder computergenerierten Informationen zwecks Feststellung, ob sich die Bilder für Diagnosezwecke eignen, und Aufzeichnung der Ergebnisse von Verfahren
  • Beobachtung von Gesundheitszustand und Reaktionen von Patientinnen und Patienten, Meldung abweichender Zeichen an eine Ärztin oder einen Arzt
  • Messung und Aufzeichnung der laut Verschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt verabreichten und für Patientinnen und Patienten verwendeten Strahlungsdosen oder Radiopharmaka
  • Verabreichung, Erkennung und Aufzeichnung von Radiopharmaka oder Strahlen im Körper von Patientinnen und Patienten mithilfe von Radioisotop-, Kamera- oder anderen Geräten für Diagnose und Behandlung von Krankheiten
  • Aufzeichnung und Entsorgung von radioaktiven Materialien und Lagerung von Radiopharmazeutika gemäß Strahlensicherheitsverfahren
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