Akademische und vergleichbare Fachkräfte in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsmedizin sowie Hygiene

Akademische und vergleichbare Fachkräfte in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsmedizin sowie Hygiene beurteilen, planen und implementieren Programme zur Erkennung, Überwachung und Kontrolle von Umweltfaktoren, die potenzielle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, zur Sicherstellung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen und zur Verhinderung von Krankheiten oder Verletzungen, die durch chemische, physikalische, radiologische und biologische Wirkstoffe oder durch ergonomische Faktoren verursacht werden.

Qualificationen: Hoch qualifizierten

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  • Die meisten Akademische und vergleichbare Fachkräfte in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsmedizin sowie Hygiene verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 1.868 € und 4.387 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Akademische und vergleichbare Fachkräfte in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsmedizin sowie Hygiene reicht von 1.868 € bis 2.947 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 2.185 € und 3.488 € pro Monat liegen.

Lohn- und Gehalts- Check

Aufgaben

  • Entwicklung, Umsetzung und Prüfung von Programmen und Richtlinien zur Minimierung der potenziellen Umwelt- und Berufsrisiken in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit
  • Erstellung und Umsetzung von Plänen und Strategien für die sichere, wirtschaftliche und sachgerechte Entsorgung von Gewerbe-, Industrie-, Medizin- und Haushaltsabfall
  • Durchführung von Verhinderungsprogrammen und Strategien für übertragbare Krankheiten, Lebensmittelsicherheit, Abwasserbehandlungs- und Entsorgungssysteme, Qualität von Wasser für Erholungszwecke und Haushaltswasser, kontaminierten und gefährlichen Substanzen
  • Identifikation, Meldung und Dokumentation von Gefahren und Beurteilung und Kontrolle von Risiken von Umwelt und Arbeitsplatz und Beratung hinsichtlich der Einhaltung der relevanten Gesetze und Bestimmungen
  • Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von Programmen zur Minimierung von Arbeitsplatz- und Umweltverschmutzung einschließlich chemischer, physischer und biologischer Gefahren
  • Beratung hinsichtlich Methoden zur Verhinderung, Eliminierung, Kontrolle oder Reduktion der Exponierung von Arbeiterinnen und Arbeitern, Studierenden, Öffentlichkeit und Umwelt gegenüber radiologischen oder anderen Gefahren
  • Förderung von ergonomischen Prinzipien am Arbeitsplatz wie Anpassung von Möbeln, Ausrüstung und Arbeitsaktivitäten an die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Bereitstellung von Bildung, Information, Training und Beratung für alle Personen auf allen Ebenen über Aspekte der Hygiene am Arbeitsplatz und der Umweltgesundheit
  • Aufzeichnung und Untersuchung von Verletzungen und Ausrüstungsbeschädigungen sowie Erstellung von Berichten über die Sicherheitsleistung
  • Koordinierung der Organisation von Entschädigung, Rehabilitierung und Rückkehr verletzter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz

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