Akademische und vergleichbare Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke, anderweitig nicht genannt

Diese Berufsgattung umfasst akademische und vergleichbare Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke, anderweitig in Untergruppe 252, Akademische und vergleichbare Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke, nicht genannt. So beinhaltet diese Berufsgattung zum Beispiel Sicherheitsspezialistinnen und Sicherheitsspezialisten für Informations- und Kommunikationstechnologie.

Qualificationen: Hoch qualifizierten

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  • Die meisten Akademische und vergleichbare Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke, anderweitig nicht genannt verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 2.476 € und 5.433 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Akademische und vergleichbare Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke, anderweitig nicht genannt reicht von 2.476 € bis 3.909 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 3.135 € und 4.914 € pro Monat liegen.

Lohn- und Gehalts- Check

Aufgaben

  • Entwicklung von Plänen zum Schutz von Computerdateien vor unbeabsichtigter oder unbefugter Änderung, Zerstörung oder Offenlegung oder zur Erfüllung von Datenverarbeitungserfordernissen im Notfall
  • Schulung von Benutzerinnen und Benutzern und Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins zur Sicherstellung der Systemintegrität und zur Verbesserung der Server- und Netzwerkeffizienz
  • Führung von Gesprächen mit Benutzerinnen und Benutzern über Themen wie Datenzugriffsanforderungen, Sicherheitsverletzungen und Änderungen der Programmierung
  • Überwachung aktueller Berichte über Computerviren zur Festlegung des Zeitpunkts für die Aktualisierung von Virenschutzsystemen
  • Modifikation der Sicherheitsdateien von Computern zwecks Integration neuer Software, Behebung von Fehlern oder Änderung des individuellen Zugriffsstatus
  • Überwachung der Verwendung von Datenfiles und Festlegung von Zugriffsregeln zum Schutz der in Computerdateien enthaltenen Daten
  • Durchführung von Risikoerhebungen und Tests von Datenverarbeitungssystemen zwecks Sicherstellung der Funktion von Datenverarbeitungsaktivitäten und Sicherheitsmaßnahmen
  • Verschlüsselung von Datenübertragungen und Errichtung von Firewalls zwecks Verstecken vertraulicher Informationen während deren Übertragung und Verhinderung unsauberer digitaler Übertragungen

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