Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt

Diese Berufsgattung umfasst Anbieterinnen und Anbieter von Routine- Gesundheitsdienstleistungen und Betreuungs- bzw. Pflegedienstleistungen, anderweitig in Untergruppe 532, Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, nicht genannt. Hierunter fallen beispielsweise Berufe wie Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer, Sterilisations- Helferinnen und -Helfer, Krankenhaus-Reinigungskräfte, Röntgenassistentinnen und Röntgenassistenten und Apothekenhelferinnen und Apothekenhelfer.

Qualificationen: Angelernte

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 1.691 € und 3.955 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt reicht von 1.691 € bis 2.718 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 1.863 € und 3.063 € pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Reinigung und Sterilisierung chirurgischer, zahnmedizinischer und pharmazeutischer Instrumente, Flaschen, Becher und sonstiger Ausrüstungsgegenstände
  • Kennzeichnung von Medikamenten, chemischen und sonstigen pharmazeutischen Zubereitungen und Auffüllung der Bestände in den Regalen
  • Heben, Drehen und Bewegen von Patientinnen und Patienten sowie Transport derselben in Rollstühlen oder auf beweglichen Betten
  • Vorbereitung der Patientinnen und Patienten auf Untersuchungen oder Behandlungen
  • Zusammenstellung von Besteckschalen, Vorbereitung von Material und Unterstützung von Zahnärztinnen und Zahnärzten oder Radiologinnen und Radiologen in deren Tätigkeit
  • Durchführung diagnostischer Röntgenaufnahmen
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