Soziologen, Anthropologen und verwandte Wissenschaftler

Soziologinnen und Soziologen, Anthropologinnen und Anthropologen und verwandte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen und beschreiben die Struktur von Gesellschaften, den Ursprung und die Entwicklung von Gesellschaften und die Interdependenz zwischen Umweltbedingungen und menschlichen Aktivitäten. Sie führen Beratungen über die praktische Anwendung ihrer Erkenntnisse beim Entwurf von Wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen durch.

Qualificationen: Hoch qualifizierten

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Soziologen, Anthropologen und verwandte Wissenschaftler verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 2.206 € und 4.913 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Soziologen, Anthropologen und verwandte Wissenschaftler reicht von 2.206 € bis 3.383 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 2.644 € und 4.049 € pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Erforschung von Ursprung, Entwicklung, Struktur, sozialen Mustern, Organisationen und Beziehungen innerhalb der menschlichen Gesellschaft
  • Verfolgung von Ursprung und Entwicklung der Menschheit durch das Studium sich verändernder Merkmale und kultureller und sozialer Institutionen
  • Verfolgung der Entwicklung der Menschheit anhand von Überresten aus ihrer Vergangenheit wie Wohnbauten, Tempeln, Werkzeug, Töpfereiwaren, Münzen, Waffen oder Skulpturen
  • Studium der physischen und klimatischen Aspekte von Gebieten und Regionen und Korrelierung dieser Erkenntnisse mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aktivitäten
  • Entwicklung von Theorien, Modellen und Methoden zur Interpretation und Beschreibung sozialer Phänomene
  • Bewertung der Ergebnisse politischer Entscheidungen betreffend die Gesellschaftspolitik
  • Analyse und Bewertung von Gesellschaftsdaten
  • Beratung hinsichtlich der praktischen Anwendung von Erkenntnissen für den Entwurf von wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen für Bevölkerungsgruppen und Regionen und für die Entwicklung von Märkten
  • Verfassung von wissenschaftlichen Arbeiten und Berichten
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