Fachkräfte in der Mischkulturlandwirtschaft

Fachkräfte in der Mischkulturlandwirtschaft planen, organisieren und verrichten eine landwirtschaftliche Tätigkeit zum Anbau und zur Ernte bestimmter Kombinationen aus Feldfrüchten, Feldgemüsen, pflanzlichen Produkten von Bäumen und Sträuchern sowie von Garten-, Saat- und Pflanzenzuchtprodukten zum Verkauf oder zur Lieferung an Großhändlerinnen und Großhändler, Vermarktungsorganisationen oder auf Märkten.

Qualificationen: Angelernte

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Fachkräfte in der Mischkulturlandwirtschaft verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 2.198 € und 3.941 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Fachkräfte in der Mischkulturlandwirtschaft reicht von 2.198 € bis 2.689 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 2.522 € und 3.065 € pro Monat liegen.

Lohn- und Gehalts- Check

Aufgaben

  • Beobachtung von Marktaktivitäten und -bedingungen, Entscheidung über die Art und Menge der anzupflanzenden Nutzpflanzen sowie entsprechende Planung und Koordinierung der Produktion
  • manuelle oder maschinelle Vorbereitung des Bodens sowie Aufbringung von Düngemitteln und Jauche
  • Auswahl und Aussaat von Saatgut und Pflanzen von Setzlingen
  • Erhaltung der Nutzpflanzen durch die Kultivierung des Bodens, durch Verpflanzen, Schneiden oder Ausdünnen von Pflanzen, Bäumen und Sträuchern und durch die Errichtung und den Betrieb von Bewässerungsanlagen
  • Anbau von Blumen und Gemüse durch intensive Kultivierung
  • Produktion von Setzlingen, Pflanzenzwiebeln und Saatgut
  • Ernte, Reinigung, Klassieren, Verpackung, Lagerung und Verladen von geernteten landwirtschaftlichen Produkten für den Verkauf oder zur Lieferung auf den Markt
  • Haltung von Arbeitstieren und Instandhaltung landwirtschaftlicher Gebäude, Strukturen, Ausrüstung und Wasserversorgungssysteme
  • Lagerung und einfache Verarbeitung von Produkten
  • Verkaufsförderung und Vermarktung von Produkten, Vereinbarung des Verkaufs, Kaufs und des Transports von Produkten und Betriebsstoffen sowie Führung und Bewertung von Aufzeichnungen über Tätigkeiten und Transaktionen
  • Ausbildung und Beaufsichtigung von Arbeitskräften in der Produktion, Unterhaltsaufgaben und Durchführung von Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Einstellung und Kündigung von Arbeitskräften und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern

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