Angehörige gesetzgebender Körperschaften

Angehörige gesetzgebender Körperschaften bestimmen, entwerfen und leiten die Politiken nationaler, staatlicher, regionaler oder lokaler Regierungen und internationaler Regierungsbehörden und entwerfen, ratifizieren oder ändern Gesetze, öffentliche Regelungen und Bestimmungen oder heben sie auf. Zu dieser Berufsgattung zählen gewählte und nicht gewählte Mitglieder von Parlamenten, Räten und Regierungen.

Qualificationen: Erfahren

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Angehörige gesetzgebender Körperschaften verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 5.026 € und 9.705 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Angehörige gesetzgebender Körperschaften reicht von 5.026 € bis 7.085 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 6.469 € und 9.484 € pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Vorsitz über oder Teilnahme an den Verfahren von gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsräten von nationalen, staatlichen, regionalen oder lokalen Regierungen oder gesetzgebenden Versammlungen
  • Bestimmung, Entwurf und Leitung der Politik nationaler, staatlicher, regionaler oder lokaler Regierungen
  • Entwurf, Ratifizierung oder Änderung von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften oder deren Aufhebung innerhalb eines gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Rahmens
  • Mitgliedschaft in staatlichen Verwaltungsräten oder offiziellen Ausschüssen
  • Untersuchung von Angelegenheiten, die für die Öffentlichkeit von Belang sind, und Vertretung der Interessen der von ihnen vertretenen Wählerinnen und Wähler
  • Wahrnehmung von gemeinschaftlichen Funktionen und Teilnahme an Sitzungen mit dem Ziel, Dienstleistungen für die Gemeinschaft zu erbringen Verständnis der öffentlichen Meinung und Bereitstellung von Informationen über Regierungspläne
  • Führung von Verhandlungen mit anderen Gesetzgebern und Vertreterinnen und Vertretern von Interessengruppen zwecks Ausgleich verschiedener Interessen und Entwurf von politischen Richtlinien und Vereinbarungen
  • Anleitung von leitenden Verwaltungsbediensteten und allgemeinen Beamtinnen und Beamten von Regierungsstellen und Behörden bei der Interpretation und Umsetzung von Regierungspolitiken in der Funktion als Regierungsmitglieder
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