Ackerbauern und Gemüseanbauer

Ackerbäuerinnen und Ackerbauern und Gemüseanbauerinnen und Gemüseanbauer planen, organisieren und verrichten landwirtschaftliche Tätigkeiten zum Anbau und zur Ernte verschiedener Feldfrüchte wie Weizen oder sonstiger Getreidearten, Reis, Rüben, Zuckerrohr, Erdnüsse, Tabak, Schilf oder sonstiger Feldfrüchte und Kartoffeln, Kohl oder sonstiger Feldgemüse zum Verkauf oder zur regelmäßigen Lieferung an Großhändlerinnen und Großhändler, Vermarktungsorganisationen oder auf Märkten.

Qualificationen: Angelernte

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Ackerbauern und Gemüseanbauer verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen 2.198 € und 3.941 € pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Ackerbauern und Gemüseanbauer reicht von 2.198 € bis 2.689 €.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen 2.522 € und 3.065 € pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Beobachtung von Marktaktivitäten und -bedingungen, Entscheidung über die Art und Menge der anzupflanzenden Nutzpflanzen sowie entsprechende Planung und Koordinierung der Produktion
  • manuelle oder maschinelle Vorbereitung des Bodens sowie Aufbringung von Düngemitteln und Jauche
  • Auswahl und Aussaat von Saatgut und Pflanzen von Setzlingen
  • Pflege der Nutzpflanzen durch Kultivierung des Bodens, durch Verpflanzung, Beschneiden oder Ausdünnen von Pflanzen sowie durch die Anbringung und den Betrieb von Bewässerungsanlagen
  • Unkraut-, Schädlings- und Krankheitskontrolle durch die Anwendung von Herbiziden und Pestiziden
  • Ernte von Nutzpflanzen und Zerstörung erkrankter oder überschüssiger Bestände
  • Inspektion, Reinigung, Klassierung nach Größe, Verpackung, Lagerung und Verladen der Ernte zum Verkauf oder zur Lieferung auf den Markt
  • Haltung von Arbeitstieren und Instandhaltung landwirtschaftlicher Gebäude, Strukturen, Ausrüstung und Wasserversorgungssysteme
  • Lagerung und einfache Verarbeitung von Produkten
  • Verkaufsförderung und Vermarktung von Produkten, Vereinbarung des Verkaufs, Kaufs und Transports von Produkten und Betriebsstoffen sowie Führung und Auswertung von Aufzeichnungen über landwirtschaftliche Tätigkeiten und Transaktionen
  • Ausbildung und Beaufsichtigung von Arbeitskräften in der landwirtschaftlichen Produktion, Versorgungsaufgaben sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen und Einstellung und Kündigung von Arbeitskräften und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern
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