Stillen
Stillende Mütter haben Anspruch auf eine Stillzeit von zweimal täglich mindestens 30 Minuten oder einmal täglich eine Stunde. Wenn eine Arbeitnehmerin länger als 8 Stunden pro Tag arbeitet, muss ihr eine Stillzeit von zweimal täglich 45 Minuten gewährt werden. (§7 I-III Mutterschutzgesetz) Für das Recht auf Stillen für männliche Arbeitnehmer siehe EuGH C-104/09.