Fehlzeiten im Krankheitsfall

This page was last updated on: 2023-12-02

Einkommen / Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmern im Krankheitsfall bis zu einer Dauer von sechs Wochen für jede Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, eine Fortzahlung des Arbeitsentgeltes zu leisten. Der bezahlte Urlaub wegen Krankheit wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Während des bezahlten Urlaubs wegen Krankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 100-prozentige Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Nach Ablauf eines sechs Wochenenden andauernden bezahlten Urlaubs wegen Krankheit durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenversicherung in Höhe von 70 % ihres letzten Gehalts. Die Höchstdauer für diese Leistung beträgt 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Der Arbeitnehmer hat nach vier Wochen unterbrechungsfreier Beschäftigungsdauer Anspruch auf bezahlten Urlaub im Krankenfall. (§§ 3, 4, 5 Entgeltfortzahlungsgesetz und § 44 SGB V)

Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

(§ 84 SGB IX)

Kostenlose medizinische Versorgung

In Deutschland wird der Krankenversicherungsschutz von mehreren Krankenkassen geleistet, die staatlichen Verordnungen unterliegen. Diese Krankenkassen bieten ärztliche Leistungen, Pflege in Krankenhäusern und geldwerte Leistungen. Alle Angestellten und Arbeitnehmer einschließlich angehöriger Ehepartner und Kinder, Rentner sowie Erwerbslose haben Anspruch auf eine Krankenversicherung (siehe SGB V).           

Kündigungsschutzgesetz

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit arbeitsunfähig ist, kann der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis kündigen, wenn: eine negative Gesundheitsprognose für den Arbeitnehmer besteht; der Betrieb des Arbeitgebers durch die Arbeitsunfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist, z. B. bei einer finanziellen Belastung durch die Lohnfortzahlung; und das Interesse des Arbeitgeber an der Beendigung des Arbeitsvertrages deutlich das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seiner Beschäftigung überwiegt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung wird nicht berührt, wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis wegen Arbeitsunfähigkeit beendet. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis aus einem Grund beendet, der den Arbeitnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. (Entgeltfortzahlungsgesetz § 8)

Vorschriften zu Arbeit und Arbeitsunfähigkeit

  • Public Holiday and Sick Pay Act (Entgeltfortzahlungsgesetz, also called Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall), of 26 May 1994, as amended up to 21 July 2012 (BGBl I, p. 1601)
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